Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermietung von Ferienunterkünften

Stand: 12. August 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Vertragspartnerin und Vermieterin ist die Hedda Paulsen Vermietung GmbH & Co. KG, Dünenweg 18, 25946 Wittdün auf Amrum, Telefon 04682 4352, E-Mail info@paulsen-amrum.de, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter HRA 11111 FL. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Hedda Paulsen Verwaltungs-GmbH; Geschäftsführerin ist Hedda Paulsen. Nachfolgend wird die Gesellschaft als "Vermieterin" bezeichnet.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die vorübergehende Überlassung der von der Vermieterin angebotenen Ferienhäuser, Ferienwohnungen und sonstigen Ferienunterkünfte zu Urlaubs- oder vergleichbaren kurzfristigen Aufenthaltszwecken. Ein Mietverhältnis zur dauerhaften Nutzung als Wohnraum wird nicht begründet.

1.3 Individuelle Abreden haben Vorrang. Für Unterkunft, Reisezeitraum, Personenzahl, Preis, eingeschlossene Leistungen und besondere Vereinbarungen ist die Buchungsbestätigung maßgeblich. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

1.4 Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vermieterin vor Vertragsschluss auf sie hinweist, dem Gast eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme gibt und der Gast ihrer Geltung zustimmt.

1.5 Der buchende Gast informiert alle Mitreisenden über die für den Aufenthalt geltenden Regeln. Eine Haftung des buchenden Gastes für andere Personen besteht nur nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Angebot, Buchung und Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung der Unterkünfte auf der Website, in Portalen oder in Prospekten ist grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage und noch kein verbindliches Angebot, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.

2.2 Eine Buchungsanfrage kann insbesondere per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Vermieterin die Buchung in Textform bestätigt.

2.3 Die Buchungsbestätigung nennt mindestens die Unterkunft, den Aufenthaltszeitraum, die vereinbarte Personenzahl, den Gesamtpreis, die wesentlichen Leistungen und die Zahlungsfrist. Abweichende oder zusätzliche Stornobedingungen gelten nur, wenn sie vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt und wirksam vereinbart wurden.

2.4 Der Gast soll die Buchungsbestätigung zeitnah auf offensichtliche Eingabefehler oder Abweichungen prüfen und diese unverzüglich mitteilen. Gesetzliche Rechte werden durch eine verspätete Mitteilung nicht ausgeschlossen.

2.5 Der buchende Gast muss volljährig und geschäftsfähig sein und bei der Buchung vollständige und zutreffende Kontaktdaten angeben.

3. Unterkunft, Leistungen, Belegung und Nutzungszweck

3.1 Geschuldet sind die in der Buchungsbestätigung und der bei Vertragsschluss einbezogenen Objektbeschreibung genannten Leistungen und Ausstattungsmerkmale. Allgemeine Ausstattungslisten oder ältere Katalogangaben begründen keine weitergehende Beschaffenheitsvereinbarung.

3.2 Die Unterkunft darf höchstens mit der in der Buchungsbestätigung genannten Personenzahl belegt werden. Kinder und Kleinkinder zählen mit, soweit in der Buchungsbestätigung nichts anderes ausgewiesen ist. Eine Mehrbelegung bedarf der vorherigen Zustimmung der Vermieterin; gesetzliche Belegungsgrenzen bleiben unberührt.

3.3 Die Nutzung ist ausschließlich für den vereinbarten vorübergehenden Aufenthaltszweck zulässig. Eine Weitervermietung, entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an nicht angemeldete Dritte, gewerbliche Nutzung, Veranstaltung oder Party ist ohne vorherige Zustimmung der Vermieterin nicht gestattet.

3.4 Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt grundsätzlich sieben Nächte, soweit die Buchungsbestätigung keine kürzere oder längere Dauer ausweist.

4. Gesamtpreis, Zahlung, Kurabgabe und Kaution

4.1 Es gilt der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und aller bei Vertragsschluss feststehenden, zwingenden Preisbestandteile. Eine örtliche Kur- oder Gästekarte beziehungsweise Kurabgabe wird zusätzlich erhoben, wenn sie nach der kommunalen Satzung personenbezogen geschuldet und in der Buchungsbestätigung gesondert ausgewiesen wird.

4.2 Zahlungsart, Zahlungsfrist und Kontoverbindung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Der Gesamtpreis muss spätestens zu dem dort genannten Termin und in jedem Fall vor Übergabe der Unterkunft vollständig bezahlt sein, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Vermieterin darf sich wegen ausbleibender Zahlung erst nach einer erforderlichen Mahnung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag lösen, soweit nicht gesetzlich ausnahmsweise eine Fristsetzung entbehrlich ist.

4.4 Eine Kaution ist nur geschuldet, wenn sie in der Buchungsbestätigung ausdrücklich vereinbart und beziffert ist. Sie wird grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Rückgabe abgerechnet und zurückgezahlt. Soweit konkrete Ansprüche noch zu prüfen sind, darf nur ein angemessener Teil bis zur Klärung zurückbehalten werden.

4.5 Nach Vertragsschluss wird der Preis nicht einseitig erhöht. Gesetzlich zwingende Änderungen und ausdrücklich getroffene Individualvereinbarungen bleiben unberührt.

5. Anreise, Schlüsselübergabe, Abreise und Rückgabe

5.1 Die Unterkunft steht am Anreisetag grundsätzlich ab 17:00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag grundsätzlich bis 10:00 Uhr vollständig geräumt zurückzugeben, sofern die Buchungsbestätigung nichts anderes bestimmt.

5.2 Einzelheiten zur Schlüsselübergabe oder zu einem Zugangscode werden vor der Anreise mitgeteilt. Der Gast behandelt Schlüssel und Zugangsdaten sorgfältig und schützt sie vor dem Zugriff unbefugter Dritter.

5.3 Eine abweichende An- oder Abreisezeit bedarf der vorherigen Vereinbarung. Verzögert sich die Anreise erheblich, informiert der Gast die Vermieterin möglichst frühzeitig.

5.4 Bei der Abreise ist die Unterkunft besenrein und in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen. Geschirr ist zu reinigen, Lebensmittel sind mitzunehmen, Abfälle sind nach den bereitgestellten Vorgaben zu entsorgen, Fenster und Türen sind zu schließen und sämtliche Schlüssel sind wie vereinbart zurückzugeben. Eine gebuchte Endreinigung umfasst keine außergewöhnliche Verschmutzung oder vertragswidrig hinterlassenen Gegenstände.

5.5 Bei verspäteter Rückgabe gelten die gesetzlichen Ansprüche auf Nutzungsentschädigung und Ersatz eines nachgewiesenen weiteren Schadens. Eine Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.

6. Stornierung, Nichtanreise und vorzeitige Abreise

6.1 Der Gast kann den Vertrag vor Anreise stornieren. Die Erklärung wird mit Zugang bei der Vermieterin wirksam. Zur sicheren Nachweisbarkeit wird eine Mitteilung per E-Mail an info@paulsen-amrum.de empfohlen; eine strengere Form ist nicht erforderlich.

6.2 Ab verbindlicher Buchung, also ab Zustandekommen des Vertrags, beträgt die Stornogebühr einheitlich 90 % des auf den stornierten Zeitraum entfallenden vereinbarten Unterkunftspreises. Eine Staffelung nach dem Zeitpunkt der Stornierung findet nicht statt. Eine Kurabgabe sowie gesondert ausgewiesene Leistungen, die infolge der Stornierung nicht anfallen, gehören nicht zur Berechnungsgrundlage.

6.3 Wird die Unterkunft für den stornierten Zeitraum ganz oder teilweise anderweitig vermietet, werden die daraus erzielten Einnahmen auf die Stornogebühr angerechnet. Eine doppelte Vergütung ist ausgeschlossen. Die Vermieterin bemüht sich im Rahmen des Zumutbaren um eine anderweitige Vermietung und erteilt dem Gast auf Anfrage eine nachvollziehbare Abrechnung.

6.4 Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. In diesem Fall ist nur der nachgewiesene niedrigere Betrag geschuldet. Auf Grundlage dieser Stornoregelung verlangt die Vermieterin nicht mehr als 90 % des maßgeblichen Unterkunftspreises.

6.5 Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung beträgt die Vergütung für den nicht genutzten Zeitraum ebenfalls 90 % des darauf entfallenden Unterkunftspreises. Die Anrechnung nach Ziffer 6.3 und das Nachweisrecht nach Ziffer 6.4 gelten entsprechend.

6.6 Bei vorzeitiger Abreise bleibt für den nicht genutzten Zeitraum grundsätzlich der volle vereinbarte Unterkunftspreis geschuldet. Die Vermieterin muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen; eine doppelte Vergütung ist ausgeschlossen. Die Vermieterin erteilt dem Gast auf Anfrage eine nachvollziehbare Abrechnung.

6.7 Die Regelungen der Ziffern 6.5 und 6.6 gelten nicht, soweit der Gast wegen eines von der Vermieterin zu vertretenden Mangels oder aus einem anderen gesetzlichen Grund zur Minderung, Kündigung oder Erstattung berechtigt ist.

6.8 Der Abschluss einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung wird empfohlen.

7. Kündigung durch die Vermieterin und Nichtbereitstellung

7.1 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften außerordentlich kündigen. Beruht der wichtige Grund auf einer Pflichtverletzung, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder abzumahnen, soweit dies gesetzlich erforderlich und nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.

7.2 Ein wichtiger Grund auf Seiten der Vermieterin kann insbesondere bei erheblicher Gefährdung der Unterkunft, vorsätzlicher erheblicher Überbelegung, unbefugter Überlassung an Dritte oder schwerwiegenden und fortgesetzten Verstößen gegen Sicherheits- oder Ruhepflichten vorliegen. Die erforderliche Interessenabwägung im Einzelfall bleibt unberührt.

7.3 Wird der Vertrag aus einem vom Gast zu vertretenden wichtigen Grund beendet, richten sich Zahlungs- und Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften; ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet.

7.4 Kann die gebuchte Unterkunft nicht vertragsgemäß bereitgestellt werden, informiert die Vermieterin den Gast unverzüglich. Eine gleichwertige Ersatzunterkunft wird nur mit Zustimmung des Gastes gestellt. Nimmt der Gast sie nicht an oder ist keine zumutbare Ersatzunterkunft verfügbar, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

7.5 Bei höherer Gewalt oder sonstigen nicht zu vertretenden außergewöhnlichen Umständen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Vermieterin informiert den Gast unverzüglich und bemüht sich um eine zumutbare Lösung; eine pauschale Haftungsfreistellung ist damit nicht verbunden.

8. Sorgfalt, Hausordnung, Sicherheit und Zutritt

8.1 Der Gast behandelt Unterkunft, Inventar, Außenanlagen und Gemeinschaftsflächen pfleglich. Die vor Vertragsschluss bereitgestellte Hausordnung sowie angemessene, während des Aufenthalts aus konkreten Sicherheitsgründen erforderliche Anweisungen sind zu beachten.

8.2 Gesetzliche Ruhezeiten, Brandschutzregeln, Abfall- und Umweltvorgaben sowie berechtigte Rücksichtnahmepflichten gegenüber Nachbarn und anderen Gästen sind einzuhalten.

8.3 Gefahren, Schäden, Verlust von Schlüsseln und technische Störungen sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen. Bei dringend erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder Schadensbegrenzung muss der Gast nach vorheriger Ankündigung Zugang ermöglichen; bei Gefahr im Verzug ist ein Zutritt ohne vorherige Ankündigung zulässig.

8.4 Eltern und sonstige Aufsichtspflichtige sorgen für die angemessene Beaufsichtigung von Kindern und anderen beaufsichtigungsbedürftigen Personen.

9. Mängel und Beanstandungen

9.1 Erkennbare Mängel oder Störungen sind der Vermieterin unverzüglich nach ihrer Feststellung mitzuteilen, damit sie Abhilfe schaffen kann. Die Mitteilung kann telefonisch unter 04682 4352 oder per E-Mail an info@paulsen-amrum.de erfolgen.

9.2 Der Gast gewährt eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Abhilfe. Unterbleibt eine erforderliche Anzeige schuldhaft und konnte deshalb keine Abhilfe geschaffen werden, treten nur die gesetzlich vorgesehenen Folgen ein.

9.3 Gesetzliche Rechte auf Abhilfe, Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder Kündigung bleiben unberührt. Eine Mängelanzeige ist nicht erforderlich, soweit der Vermieterin der Mangel bereits bekannt ist oder eine Anzeige offensichtlich keine Abhilfe ermöglichen würde.

9.4 Zur Dokumentation kann der Gast Fotos oder sonstige geeignete Nachweise erstellen; dies ist keine Voraussetzung für gesetzliche Ansprüche.

10. Haftung der Vermieterin

10.1 Die Vermieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vermieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.

10.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie eine ausdrücklich übernommene Garantie bleiben unberührt.

10.4 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen der Vermieterin.

10.5 Für eingebrachte Sachen, Geld, Wertsachen und Kostbarkeiten gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine besondere Verwahrung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart und von der Vermieterin übernommen wurde.

10.6 Die Bereitstellung eines Stellplatzes begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keinen Verwahrungsvertrag. Die Haftung nach den vorstehenden Absätzen bleibt unberührt.

11. Schäden, Schlüsselverlust und zusätzliche Reinigung

11.1 Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er schuldhaft verursacht. Für das Verhalten von Mitreisenden, Besuchern oder sonstigen Dritten haftet der Gast nur, soweit ihm deren Verhalten gesetzlich zugerechnet wird.

11.2 Normale Abnutzung und Verschlechterungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch hat der Gast nicht zu vertreten.

11.3 Festgestellte oder verursachte Schäden sind unverzüglich mitzuteilen. Der Gast darf Reparaturen nur in Notfällen oder nach vorheriger Abstimmung veranlassen.

11.4 Bei schuldhaftem Verlust eines Schlüssels oder Zugangsmittels sind die erforderlichen und nachgewiesenen Ersatzkosten zu erstatten. Kosten für den Austausch einer Schließanlage können nur verlangt werden, soweit der Austausch objektiv erforderlich ist und tatsächlich vorgenommen wird.

11.5 Bei außergewöhnlicher, vom Gast schuldhaft verursachter Verschmutzung oder nicht vertragsgemäßer Rückgabe können die erforderlichen und nachgewiesenen zusätzlichen Reinigungs- und Entsorgungskosten berechnet werden. Pauschale Vertragsstrafen werden nicht erhoben.

12. Haustiere, Assistenzhunde und Rauchverbot

12.1 Haustiere dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Vermieterin und nur in der vereinbarten Art und Anzahl mitgebracht werden. Gesetzliche Zutrittsrechte für anerkannte Assistenzhunde bleiben unberührt.

12.2 In sämtlichen Innenräumen ist das Rauchen einschließlich E-Zigaretten und vergleichbarer Produkte nicht gestattet. Im Außenbereich darf nur dort geraucht werden, wo dies ausdrücklich zugelassen ist.

12.3 Bei schuldhaften Verstößen haftet der Gast nach den gesetzlichen Vorschriften für erforderliche und nachgewiesene Zusatzreinigungs-, Geruchsneutralisierungs- und Reparaturkosten.

13. Internet und WLAN

13.1 WLAN wird nur in dem Umfang geschuldet, in dem es in der bei Vertragsschluss geltenden Objektbeschreibung oder Buchungsbestätigung zugesagt ist. Kurzzeitige Störungen oder Geschwindigkeitsschwankungen, die die Vermieterin nicht zu vertreten hat, lassen zwingende gesetzliche Rechte unberührt.

13.2 Der Gast nutzt den Internetzugang ausschließlich rechtmäßig. Insbesondere sind rechtswidrige Downloads, Uploads, öffentliche Zugänglichmachungen, Angriffe auf Netze oder Systeme und die Verbreitung rechtswidriger Inhalte untersagt.

13.3 Der Gast schützt seine Endgeräte und Zugangsdaten angemessen. Für schuldhafte Rechtsverletzungen gilt die gesetzliche Verantwortlichkeit; die Haftungsregelungen in Ziffer 10 bleiben unberührt.

14. Datenschutz

14.1 Personenbezogene Daten werden zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

14.2 Einzelheiten, insbesondere zu Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der bei Buchung bereitgestellten Datenschutzerklärung unter https://paulsen-amrum.de/datenschutz/. Diese AGB ersetzen keine datenschutzrechtlich erforderliche Einwilligung.

15. Kein gesetzliches Widerrufsrecht

15.1 Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken besteht für Verbraucher kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Der Vertrag ist daher mit seinem Zustandekommen verbindlich; ein vereinbartes Stornorecht nach Ziffer 6 bleibt unberührt.

16. Beschwerden und Verbraucherstreitbeilegung

16.1 Beschwerden können an die in Ziffer 1.1 genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Die Vermieterin bemüht sich um eine zügige direkte Klärung.

16.2 Die Vermieterin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

17.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Gast Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist - soweit gesetzlich zulässig - ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Vermieterin.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

18.2 Es gilt die Fassung dieser AGB, die dem Gast vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und in den Vertrag einbezogen wurde.